BHAK/BHAS Hollabrunn

Kirchenplatz 2
2020 Hollabrunn
Österreich

Tel.: 02952 / 2223
Fax: 02952 / 2223 - 40

hak.hollabrunn@noeschule.at
www.bhak-bhas-hollabrunn.at


Menu

Berechtigungen




Berechtigungen Handelsschule



Berechtigungen

Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe:

Das Abschlussprüfungszeugnis der Handelsschule berechtigt zur Berufsreifeprüfung, zum Besuch eines Aufbaulehrganges bzw. Handelsakademie für Berufstätige sowie unter gewissen Voraussetzungen zum Besuch eines Fachhochschul-Studienganges.

Berechtigungen gemäß dem Berufsausbildungsgesetz:

Mit dem Abschlussprüfungszeugnis der Handelsschule sind Berechtigungen, die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind.

Berechtigung gemäß der Gewerbeordnung:

Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie sind Berechtigungen, die in der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, sowie in den zur Gewerbeordnung erlassenen Verordnungen geregelt sind.

Arbeitsvermittlung

- Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer 2-jährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß BGBl. II Nr. 26/2003 vom 28. Jänner 2003

Immobilientreuhänder

- Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 58/2003 vom 28. Jänner 2003

Inkassoinstitute

- Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 59/2003 vom 28. Jänner 2003

Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)

- Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 82/2003 vom 28. Jänner 2003

Überlassung von Arbeitskräften

- Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 92/2003 vom 28. Jänner 2003

Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED): 3B
Download: Berechtigungen HAS Absolvent*innen [PDF]
Unsere Partner



mediahak